Bezuschussung einer Regenwasserzisterne


Merkblatt zum Förderprogramm „Regenwasser Verantwortungsvoll Nutzen“ ab dem 01.01.2023

Das Förderprogramm „Regenwasser Verantwortungsvoll Nutzen (RVN)“ verfolgt das Ziel, in allen Ortsteilen der Gemeinde Wietmarschen den Bau von Regenwassernutzanlagen (Zisternen) zu fördern, um das aufgefangene Regenwasser als Gartenbewässerung und/oder als Brauchwasser im Haushalt (z. B. Toilettenspülung, Waschmaschinen, …) zu verwenden. Durch das „RVN“ soll die kostbare Ressource Regenwasser nachhaltig genutzt und die Verschwendung wertvollen Wassers reduziert werden.

Anspruchsvoraussetzungen bzw. Rahmenbedingungen für die Förderung
1. Für den Förderzweck werden jährlich 15.000,00 € über den Gemeindehaushalt zu Verfügung gestellt. Die Bewilligung der Anträge erfolgt nach chronologischer Reihenfolge der Eingänge bei der Gemeinde Wietmarschen („Windhundverfahren“). 

2. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, für die in Ihrem Eigentum stehenden Objekte innerhalb der Gemeinde Wietmarschen. Gewerbliche Objekte werden nicht gefördert. Ausgenommen sind gewerbliche Objekte, die gleichzeitig auch als Wohnobjekt genutzt werden.

3. Förderfähig sind Regenwasserzisternen ab einer Mindestgröße von 5 m³.

4. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss in Höhe von 500,00 € pro Grundstück

5. Die Förderung in Höhe von 500,00 € pro Grundstück wird nach Einbau der Zisterne ausgezahlt.

6. Die Zisterne ist nach Fertigstellung zur Abnahme bei der Gemeinde Wietmarschen anzumelden. Zudem sind Bildnachweise über die Anlagenteile, die nicht mehr eingesehen werden können, vorzulegen.

7. Bei der Regenwasserzisternenförderung handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung der Gemeinde Wietmarschen. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch. Daher ist bei Meinungsverschiedenheiten die Beschreitung des Rechtsweges ausgeschlossen. Evtl. Zahlungsrückstände bei der Gemeinde Wietmarschen werden mit der Förderung verrechnet. 

8. Eine nicht genehmigte Veränderung oder ein Rückbau der Anlage innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren führt zu einer Rückzahlungsverpflichtung.

9. Unbebaute Grundstücke sind von der Förderung ausgeschlossen

Hinweis:
Der WAZ Niedergrafschaft gewährt darüber hinaus derzeit einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € pro Wasserzisterne.

Kontakt

  • Bauamt

Kontaktpersonen


  • Frau Ruth Hütten