Förderung einer Baumpflanzung
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Förderung einer Baumpflanzung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Pflanzung eines Baumes wird von der Gemeinde Wietmarschen gefördert, wenn eine der folgenden Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
- Erwerb eines Neubaugrundstückes im Rahmen der Bauplatzvergabe. Hier kann der Gutschein mit Einzug beantragt werden.
- Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung in Erstbezug erwerben. Hier kann der Gutschein mit Einzug beantragt werden.
- Eltern neugeborener Kinder.
Rahmenbedingungen
- Der Baumgutschein kann rückwirkend zum 01.01.2022 beantragt werden. Die Maßnahme gilt für die nächsten 10 Jahre.
- Der Baum soll ausschließlich bei Händlern erworben werden, welche ihren Firmensitz in der Gemeinde Wietmarschen haben.
- Es sollen vorzugsweise „Tiefwurzler“ gefördert werden.
- Der Baum ist vorzugsweise in den Vorgarten zu pflanzen
- Die Fördersumme beträgt max. 75,00€ pro Baum.
Hinweis:
Werden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen nicht eingehalten, wird der Antrag abgelehnt.
Die Maßnahme gilt ab dem 01.01.2022 für die nächsten 10 Jahre.