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Förderung einer Baumpflanzung


Leistungsbeschreibung

Die Pflanzung eines Baumes wird von der Gemeinde Wietmarschen gefördert, wenn eine der folgenden Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

  1. Erwerb eines Neubaugrundstückes im Rahmen der Bauplatzvergabe. Hier kann der Gutschein mit Einzug beantragt werden.
  2. Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung in Erstbezug erwerben. Hier kann der Gutschein mit Einzug beantragt werden.
  3. Eltern neugeborener Kinder.
Rahmenbedingungen
  • Der Baumgutschein kann rückwirkend zum 01.01.2022 beantragt werden. Die Maßnahme gilt für die nächsten 10 Jahre.
  • Der Baum soll ausschließlich bei Händlern erworben werden, welche ihren Firmensitz in der Gemeinde Wietmarschen haben.
  • Es sollen vorzugsweise „Tiefwurzler“ gefördert werden.
  • Der Baum ist vorzugsweise in den Vorgarten zu pflanzen
  • Die Fördersumme beträgt max. 75,00€ pro Baum.

Hinweis:

Werden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen nicht eingehalten, wird der Antrag abgelehnt.

 

Die Maßnahme gilt ab dem 01.01.2022 für die nächsten 10 Jahre.