Förderung einer Baumpflanzung


Leistungsbeschreibung


Die Pflanzung eines Baumes wird von der Gemeinde Wietmarschen gefördert, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

  1. Bürgerinnen und Bürger, welche im Rahmen einer Bauplatzvergabe ab dem Jahr 2022 ein Grundstück erworben haben, können einen Antrag auf Förderung stellen. Der Antrag kann mit dem Einzug in das Eigenheim gestellt werden. Der Baum ist auf dem eigenen Grundstück zu pflanzen.

 

  1. Bürgerinnen und Bürger welche eine Wohnung in Erstbezug erwerben, können einen Antrag auf Förderung stellen. Der Antrag kann mit Einzug in die Wohnung gestellt werden. Dieser soll auf dem Wohnungs-Grundstück gepflanzt werden.

 

  1. Eltern neugeborener Kinder der Gemeinde können den Antrag mit Aufnahme in das Einwohnermelderegister für einen Baum stellen. Der Baum soll auf dem „Familien-Grundstück“ gepflanzt werden.

 

Die Fördersumme beläuft sich auf max. 75,00€ pro Baum. Vorzugsweise werden sogenannte „Tiefwurzler“ gefördert, da diese deutlich standfester sind und mit längeren Trockenphasen zurechtkommen. Zudem verursachen diese Bäume weniger Schäden an der bestehenden Infrastruktur. Vorrangig ist der Baum im Vorgarten zu pflanzen.

Die Bäume sollen ausschließlich bei Händlern erworben werden, welche ihren Firmensitz in der Gemeinde Wietmarschen haben.

Die Maßnahme gilt ab dem 01.01.2022 für die nächsten 10 Jahre.