Abwassergebühren - Antrag auf Zuschuss


Leistungsbeschreibung


Bei der Gewährung des Zuschusses zu den Abwassergebühren handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung der Gemeinde Wietmarschen. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Zuschussgewährung erfolgt ab dem 3. Kind unter 18 Jahren bzw. in Schul- oder Berufsausbildung und wenn die weiteren Voraussetzungen für mindestens 6 Monate gegeben sind.

Kontakt

  • Finanzen und Steuern

Kontaktpersonen


  • Frau Christin Brenneke
  • Frau Gerda Schütte
  • Frau Nadine Oldekamp
  • Frau Ludmilla Rudsinski