Abwassergebühren - Antrag auf Absetzung


Leistungsbeschreibung


Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, werden gemäß § 14 Nr. 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt.

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  • Frau Christin Brenneke
  • Frau Gerda Schütte
  • Frau Nadine Oldekamp
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