Abwassergebühren - Antrag auf Absetzung
Leistungsbeschreibung
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, werden gemäß § 14 Nr. 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt.