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Abwassergebühren - Antrag auf Absetzung


Leistungsbeschreibung

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, werden gemäß § 14 Nr. 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt.