Abwassergebühren - Antrag auf Absetzung
Abwassergebühren - Antrag auf Absetzung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, werden gemäß § 14 Nr. 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt.
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Antrag auf Absetzung von den Abwassergebühren
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