Leistungsbeschreibung


Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, werden gemäß § 14 Nr. 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt.

Kontaktpersonen

  • Frau Christin Brenneke
  • Frau Gerda Schütte
  • Frau Nadine Oldekamp